EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-355/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen (vgl. Rs. C-127/19); Frage, ob das mit der Entscheidung 2006/928/EG (Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung) eingeführte Kooperations- und Kontrollverfahren als Handlung eines Unionsorgans iSd. Art. 267 AEUV angesehen werden kann; Frage, ob Inhalt, Charakter und zeitlicher Geltungsbereich des genannten Verfahrens unter den Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union fallen; Frage, ob die im Rahmen dieses Verfahrens erstellten Berichte für den rumänischen Staat verbindlich sind; Vereinbarkeit der Einrichtung einer staatsanwaltschaftlichen Abteilung – die ausschließlich für die Ermittlung von Straftaten zuständig ist, die von Richtern oder Staatsanwälten begangen worden sind – mit Art. 2 und 19 EUV; Möglichkeit der Ausübung von Druck auf Richter und Staatsanwälte und Gefahr politischer Einflussnahme; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens
Erstellt am 03.07.2019
Eingelangt am 03.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-355/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-355/19