verb. Rs C-422/19 und C-423/19; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten; Auslegung des Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV: Frage mitgliedstaatlicher Regelungsbefugnisse im Rahmen der abschließenden Zuständigkeit der Union; Auslegung des Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV, des Art. 16 Abs. 1 Satz 3 des Protokolls (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie des Art. 10 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro: Zulässigkeit einer Regelung, die öffentlichen Stellen gestattet, die Begleichung hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten mit Euro-Banknoten abzulehnen; Vorlage (71200/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-422/19 LIMITE
08.07.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-422/19 und C-423/19; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten; Auslegung des Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV: Frage mitgliedstaatlicher Regelungsbefugnisse im Rahmen der abschließenden Zuständigkeit der Union; Auslegung des Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV, des Art. 16 Abs. 1 Satz 3 des Protokolls (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie des Art. 10 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro: Zulässigkeit einer Regelung, die öffentlichen Stellen gestattet, die Begleichung hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten mit Euro-Banknoten abzulehnen; Vorlage

Erstellt am 08.07.2019

Eingelangt am 09.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-422/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-423/19