Rs C-424/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem: Frage, ob der Begriff des „Steuerpflichtigen“ auch Rechtsanwälte erfasst; Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts: Frage, ob ein Abweichen von einer früheren, rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in einem späteren Prozess zulässig ist; Vorlage (72545/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-424/19 LIMITE
22.07.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-424/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem: Frage, ob der Begriff des „Steuerpflichtigen“ auch Rechtsanwälte erfasst; Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts: Frage, ob ein Abweichen von einer früheren, rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in einem späteren Prozess zulässig ist; Vorlage

Erstellt am 22.07.2019

Eingelangt am 23.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-424/19/0001-V 6/2019)