Rs C-480/19; finnisches Vorabentscheidungsersuchen; Einkommensteuer; Art. 63 und 65 AEUV; Unterscheidung in der Besteuerung von Einkünften von inländischen und ausländischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Investmentfondsrichtlinie 2009/65/EG, weil die Rechtsform des Organismus jeweils eine andere ist (OGQW-Fonds in Form einer Investmentgesellschaft bzw. in Vertragsform); Vorlage (73137/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-480/19 LIMITE
05.08.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-480/19; finnisches Vorabentscheidungsersuchen; Einkommensteuer; Art. 63 und 65 AEUV; Unterscheidung in der Besteuerung von Einkünften von inländischen und ausländischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Investmentfondsrichtlinie 2009/65/EG, weil die Rechtsform des Organismus jeweils eine andere ist (OGQW-Fonds in Form einer Investmentgesellschaft bzw. in Vertragsform); Vorlage

Erstellt am 05.08.2019

Eingelangt am 06.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-480/19/0001-V 6/2019)