EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-509/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Zollrecht; Auslegung des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex); Sind die Entwicklungskosten für eine Software, die in der Europäischen Union erarbeitet, dem Verkäufer unentgeltlich vom Käufer zur Verfügung gestellt und auf das eingeführte Steuergerät aufgespielt wurde, dem Transaktionswert für die eingeführte Ware hinzuzurechnen?; Vorlage
Erstellt am 13.08.2019
Eingelangt am 14.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-509/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-509/19