Rs C-578/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung von Art. 5 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen: (Ausnahmen von der) Haftung für die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen; Frage der Haftung des Pauschalreiseveranstalters für gewalttätige Handlungen des Hotelpersonals; Vorlage (73803/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-578/19 LIMITE
30.08.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-578/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung von Art. 5 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen: (Ausnahmen von der) Haftung für die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen; Frage der Haftung des Pauschalreiseveranstalters für gewalttätige Handlungen des Hotelpersonals; Vorlage

Erstellt am 30.08.2019

Eingelangt am 02.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-578/19/0001-V 6/2019)