EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-538/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 20 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [Genehmigung für Inanspruchnahme von Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat] und Art. 56 AEUV [Dienstleistungsfreiheit] im Lichte des Urteils C-173/09 (Elchinov); Erstattung von Kosten für eine medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat (Österreich); (Un-)Zulässigkeit der Kostenerstattung für die Inanspruchnahme einer anderen als der im Inland empfohlenen Therapie ohne vorherige Genehmigung; Frage der Dringlichkeit; Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung im nationalen Recht; Ausmaß der Erstattung; Vorlage
Erstellt am 04.09.2019
Eingelangt am 05.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-538/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-538/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-173/09 | Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache C-173/09 Elchinov (Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Sofia - Bulgarien) (15952/EU XXIV.GP) |