EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-584/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG für Strafsachen Wien); Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c sublit. (i) der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Frage, ob Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats, die im Zuge der Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung (un)mittelbar Weisungen seitens der Exekutive unterworfen sein können, unter den Begriff "Justizbehörde" iSd Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41/EU fallen; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens; Mitteilung über die Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs, die Rechtssache gemäß Art. 53 Abs. 3 der VfO mit Vorrang zu entscheiden
Erstellt am 09.09.2019
Eingelangt am 10.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-584/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-584/19