Rs C-584/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG für Strafsachen Wien); Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c sublit. (i) der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Frage, ob Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats, die im Zuge der Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung (un)mittelbar Weisungen seitens der Exekutive unterworfen sein können, unter den Begriff "Justizbehörde" iSd Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41/EU fallen; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens; Mitteilung über die Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs, die Rechtssache gemäß Art. 53 Abs. 3 der VfO mit Vorrang zu entscheiden (74582/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-584/19 LIMITE
09.09.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-584/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG für Strafsachen Wien); Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c sublit. (i) der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Frage, ob Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats, die im Zuge der Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung (un)mittelbar Weisungen seitens der Exekutive unterworfen sein können, unter den Begriff "Justizbehörde" iSd Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41/EU fallen; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens; Mitteilung über die Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs, die Rechtssache gemäß Art. 53 Abs. 3 der VfO mit Vorrang zu entscheiden

Erstellt am 09.09.2019

Eingelangt am 10.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-584/19/0001-V 6/2019)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
04.12.2020 RAT: CM 5081/20 EUTO
Informal videoconference of the members of the Working Party on Judicial Cooperation in Criminal matters (COPEN) Date: 17 December 2020 Time: 10.00 Venue: VTC (42826/EU XXVII.GP)