EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-503/19 und C-592/19; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 6 Abs. 1 und 17 (Begriff der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) der Richtlinie 2003/109/EG; Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, welche die Versagung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten lediglich aufgrund von Vorstrafen ohne Würdigung sonstiger Umstände vorsieht; effet utile der Richtlinie; Vorlage
Erstellt am 11.09.2019
Eingelangt am 12.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-503/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-503/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-592/19 |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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21.10.2019 | EGH: RS C-690/19 | EUGH
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof |
Rs C-690/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 (Begriff der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen; Versagung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten lediglich aufgrund von Vorstrafen ohne Würdigung sonstiger Umstände; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in den verb. Rs. C-503/19 und C-592/19 (78982/EU XXVI.GP) |