Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertreten ist (75085/EU XXVI.GP)

COM: COM(2019) 413 PUBLIC
16.09.2019
deutsch

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertreten ist

Erstellt am 16.09.2019

Eingelangt am 16.09.2019, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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Interinstitutionelle Zahl
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2019/0193 NLE
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Thema
Umwelt
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
18.09.2019 RAT: 12273/19 EUST
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertreten ist (75264/EU XXVI.GP)
17.10.2019 RAT: 13258/19 EUST
Draft Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union at the third meeting of the Conference of the Parties to the Minamata Convention on Mercury as regards the adoption of a Decision establishing thresholds for mercury waste, in accordance with Article 11, paragraph 2, of that Convention - Presidency compromise text (78454/EU XXVI.GP)
07.11.2019 RAT: 13705/19 EUST
Entwurf eines Beschlusses (EU) 2019/... des Rates vom ... über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt – Annahme (2499/EU XXVII.GP)
Dok.Nr.
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