EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-531/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2001/40/EG über die Anerkennung von Rückführungsentscheidungen von Drittstaatsangehörigen; Ausweisungsschutz eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen; Annahme einer akuten und gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit; Frage nach der Zulässigkeit einer „automatischen“ Rückführungsentscheidung – ohne Prüfung der persönlichen, familiären, sozialen und beruflichen Umstände – bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr; Vereinbarkeit mit Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie; Ausweisungsschutz) vgl. Urteile in den Rs C-636/16, López Pastuzano und C-371/08, Ziebell; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in der Rs C-448/19
Erstellt am 13.09.2019
Eingelangt am 16.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-531/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-531/19