Rs C-487/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2, Art. 6 Abs. 1 und 3 sowie Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV iVm Art. 47 der Grundrechtecharta sowie Art. 267 AEUV; Berufung einer Person in ein Richteramt, obwohl gegen den Ernennungsvorschlag (Beschluss des Landesjustizrats) ein Rechtsbehelf eingelegt und die Vollziehung dieses Beschlusses ausgesetzt worden war; Frage, ob ein Gericht – das mit einem Einzelrichter besetzt ist, der unter diesen Umständen ernannt wurde – ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht iSd Unionsrechts darstellt; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens (75430/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-487/19 LIMITE
17.09.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-487/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2, Art. 6 Abs. 1 und 3 sowie Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV iVm Art. 47 der Grundrechtecharta sowie Art. 267 AEUV; Berufung einer Person in ein Richteramt, obwohl gegen den Ernennungsvorschlag (Beschluss des Landesjustizrats) ein Rechtsbehelf eingelegt und die Vollziehung dieses Beschlusses ausgesetzt worden war; Frage, ob ein Gericht – das mit einem Einzelrichter besetzt ist, der unter diesen Umständen ernannt wurde – ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht iSd Unionsrechts darstellt; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens

Erstellt am 17.09.2019

Eingelangt am 19.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-487/19/0001-V 6/2019)