Rs C-585/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Z 1, Art. 3 und Art. 6 Buchst. b der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Frage, ob die Begriffe „Arbeitszeit“ iSd Art. 2 Z 1, „Mindestruhezeit“ iSd Art. 3 und „wöchentliche Höchstarbeitszeit“ iSd Art. 6 der Richtlinie pro Arbeitsvertrag oder pro Arbeitnehmer (unabhängig davon, wie viele Arbeitsverträge mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern geschlossen werden) zu verstehen sind; Frage, ob sich eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats auf die unmittelbare Wirkung des Art. 3 und 6 Buchst. b der Richtlinie berufen und den Arbeitgeber mit Sanktionen belegen kann; Vorlage (76167/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-585/19 LIMITE
24.09.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-585/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Z 1, Art. 3 und Art. 6 Buchst. b der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Frage, ob die Begriffe „Arbeitszeit“ iSd Art. 2 Z 1, „Mindestruhezeit“ iSd Art. 3 und „wöchentliche Höchstarbeitszeit“ iSd Art. 6 der Richtlinie pro Arbeitsvertrag oder pro Arbeitnehmer (unabhängig davon, wie viele Arbeitsverträge mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern geschlossen werden) zu verstehen sind; Frage, ob sich eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats auf die unmittelbare Wirkung des Art. 3 und 6 Buchst. b der Richtlinie berufen und den Arbeitgeber mit Sanktionen belegen kann; Vorlage

Erstellt am 24.09.2019

Eingelangt am 26.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-585/19/0001-V 6/2019)