Rs C-544/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Beschränkungen von Barzahlungen im Inland; Auslegung der Art. 63 AEUV, Art. 49 Abs. 3 GRC sowie der Art. 2 Abs. 1, Art. 4 und 5, Art. 58 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Frage nach der Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, der zufolge Zahlungen im Inland, deren Höhe einen bestimmten Betrag übersteigen, nur per Überweisung oder Einzahlung auf ein Zahlungskonto zu tätigen sind; Frage der (Un-)Zulässigkeit einer Verwaltungssanktion mit einer bestimmten Mindesthöhe bei Zuwiderhandeln, ohne Möglichkeit dabei die konkreten Umstände zu berücksichtigen; Vorlage (76173/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-544/19 LIMITE
25.09.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-544/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Beschränkungen von Barzahlungen im Inland; Auslegung der Art. 63 AEUV, Art. 49 Abs. 3 GRC sowie der Art. 2 Abs. 1, Art. 4 und 5, Art. 58 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Frage nach der Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, der zufolge Zahlungen im Inland, deren Höhe einen bestimmten Betrag übersteigen, nur per Überweisung oder Einzahlung auf ein Zahlungskonto zu tätigen sind; Frage der (Un-)Zulässigkeit einer Verwaltungssanktion mit einer bestimmten Mindesthöhe bei Zuwiderhandeln, ohne Möglichkeit dabei die konkreten Umstände zu berücksichtigen; Vorlage

Erstellt am 25.09.2019

Eingelangt am 26.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-544/19/0001-V 6/2019)