Rs C-641/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 14 Abs. 3 und 4 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2011/83 (Verbraucherrechte-RL) sowie des Art. 2 Z 1 und 11 der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen; Pflichten des Verbrauchers nach Widerruf eines Online-Partnervermittlungs-Vertrags; Höhe des Abgeltungsbetrags für (Teil-) Leistungen; Begriff des verhältnismäßigen Betrags; Begriff des überhöhten Gesamtpreises; Begriffe "digitale Inhalte" und "digitale Dienstleistung"; Vorlage (77234/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-641/19 LIMITE
04.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-641/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 14 Abs. 3 und 4 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2011/83 (Verbraucherrechte-RL) sowie des Art. 2 Z 1 und 11 der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen; Pflichten des Verbrauchers nach Widerruf eines Online-Partnervermittlungs-Vertrags; Höhe des Abgeltungsbetrags für (Teil-) Leistungen; Begriff des verhältnismäßigen Betrags; Begriff des überhöhten Gesamtpreises; Begriffe "digitale Inhalte" und "digitale Dienstleistung"; Vorlage

Erstellt am 04.10.2019

Eingelangt am 07.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-641/19/0001-V 6/2019)