EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-651/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 46 (Recht auf einen sicheren Rechtsbehelf) der Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung) und Art. 47 GRC; Vereinbarkeit einer nationalen Verfahrensvorschrift, nach der die Beschwerdefrist gegen einen Beschluss über die Unzulässigkeit eines von einem Drittstaatsangehörigen gestellten Folgeantrags auf internationalen Schutz auf zehn Kalendertage ab Zustellung der Verwaltungsentscheidung – an das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose – festgelegt wird; Vorlage
Erstellt am 08.10.2019
Eingelangt am 10.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-651/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-651/19