EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-667/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 19 Abs. 1 Buchst. d, g und f sowie Abs. 2 und Anhang VII Nr. 1. der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel; Umfang der Pflicht zur Angabe der grundlegenden Verwendungszwecke kosmetischer Mittel auf den Verpackungen und Behältnissen; Vertrieb von Kosmetika ohne Informationen über die Verwendungszwecke in der Sprache des Vertriebsmitgliedstaats auf der Verpackung, sondern in einem gesonderten Katalog; (Un-)Zulässigkeit des Verweises auf die beigefügte Informationen mittels grafischen Symbols auf der Verpackung; Vorlage
Erstellt am 11.10.2019
Eingelangt am 14.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-667/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-667/19