EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs GA 1/19; Gutachten zum Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul); Fragen nach den geeigneten Rechtsgrundlagen (Art. 82 Abs. 2 und Art. 84 AEUV oder Art. 78 Abs. 2, Art. 82 Abs. 2 und Art. 83 Abs. 1 AEUV); Frage, ob der Abschluss des Abkommens nach den Regeln des Art. 218 Abs. 6 AEUV voraussetzt, dass davor alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben, durch das Abkommen gebunden zu sein; Antrag auf Gutachten
Erstellt am 11.10.2019
Eingelangt am 14.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-GA.1/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS G-1/19