verb. Rs C-541/19; C-542/19 und C-661/19; deutsche und österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Handelsgericht Wien); Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO) bei großer Verspätung am Endziel wegen Verspätung/Annullierung nur des Anschlussfluges, wenn Zubringer- und Anschlussflug von unterschiedlichen Luftfahrunternehmen ausgeführt wurden, die Buchung der Teilflüge aber gemeinsam erfolgte; Vorlagen (78040/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-541/19 LIMITE
11.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-541/19; C-542/19 und C-661/19; deutsche und österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Handelsgericht Wien); Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO) bei großer Verspätung am Endziel wegen Verspätung/Annullierung nur des Anschlussfluges, wenn Zubringer- und Anschlussflug von unterschiedlichen Luftfahrunternehmen ausgeführt wurden, die Buchung der Teilflüge aber gemeinsam erfolgte; Vorlagen

Erstellt am 11.10.2019

Eingelangt am 14.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-541/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-542/19
EGH: RS C-661/19