EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-649/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren, des Rahmenbeschlusses 2002/584/Jl über den Europäischen Haftbefehl sowie der Art. 6 und 47 GRC; Verfahren über den Erlass eines Europäischen Haftbefehls in Abwesenheit des Beschuldigten und Festnahme in einem anderen Mitgliedstaat; Frage, ob eine aufgrund eines EHBs festgenommene Person alle Rechte aus Art. 4, 6 und 7 (insb. das Recht auf schriftliche Belehrung) der Richtlinie 2012/13/EU geltend machen kann; Frage, ob für die tatsächliche und wirksame Ausübung dieser Rechte eine unmittelbare Belehrung zum Zeitpunkt der Festnahme erfolgen muss (idZ: Zulässigkeit einer inhaltlichen Abänderungsmöglichkeit des Europäischen Haftbefehls); Frage, ob – alternativ – die ausstellende Justizbehörde (unmittelbar nach Kenntniserlangung über die Festnahme), die festgenommene Person über ihre Reche belehren soll (muss); Gültigkeit des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI; Vorlage
Erstellt am 11.10.2019
Eingelangt am 15.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-649/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-649/19