Rs C-684/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung Art. 5 Abs. 1 RL 2008/95/EG (Markenrichtlinie); Frage, ob von einer Benutzung einer Marke durch einen Dritten auszugehen ist, wenn dieser Dritte in einer auf einer Website veröffentlichten Eintragung – die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch ist – erwähnt wird, wenn er die betreffende Eintragung zwar nicht selbst platziert hat, die Websitebetreiber die betreffende Eintragung aber von einer anderen Eintragung übernommen haben, die der Dritte in die Marke verletzender Weise platziert hat; Vorlage (78479/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-684/19 LIMITE
17.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-684/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung Art. 5 Abs. 1 RL 2008/95/EG (Markenrichtlinie); Frage, ob von einer Benutzung einer Marke durch einen Dritten auszugehen ist, wenn dieser Dritte in einer auf einer Website veröffentlichten Eintragung – die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch ist – erwähnt wird, wenn er die betreffende Eintragung zwar nicht selbst platziert hat, die Websitebetreiber die betreffende Eintragung aber von einer anderen Eintragung übernommen haben, die der Dritte in die Marke verletzender Weise platziert hat; Vorlage

Erstellt am 17.10.2019

Eingelangt am 17.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-684/19/0001-V 6/2019)