Rs C-685/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a der VO (EG) Nr. 715/2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge; Frage des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt des sog. „Thermofensters“; Kriterien für die Beurteilung der Notwendigkeit von Abschalteinrichtungen; Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wenn die Parameter der Motorsteuerung (Temperatur und Höhenlage) dazu führen, dass die Abgasreinigung während eines Großteils des Jahres nicht oder nur eingeschränkt aktiviert wird; Vorlage (139/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-685/19 LIMITE
21.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-685/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a der VO (EG) Nr. 715/2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge; Frage des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt des sog. „Thermofensters“; Kriterien für die Beurteilung der Notwendigkeit von Abschalteinrichtungen; Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wenn die Parameter der Motorsteuerung (Temperatur und Höhenlage) dazu führen, dass die Abgasreinigung während eines Großteils des Jahres nicht oder nur eingeschränkt aktiviert wird; Vorlage

Erstellt am 21.10.2019

Eingelangt am 23.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-685/19/0001-V 6/2019)