Rs C-686/19; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Buchst. g (Begriff der Gesamtkosten des Kredits) der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; Frage, ob es sich dabei um einen eigenständigen Begriff des Unionsrechts handelt und auch die Kosten der Verlängerung eines Kredits davon erfasst werden, wenn diese in den Klauseln des Kreditvertrags vereinbart sind; Vorlage (165/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-686/19 LIMITE
22.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-686/19; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Buchst. g (Begriff der Gesamtkosten des Kredits) der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; Frage, ob es sich dabei um einen eigenständigen Begriff des Unionsrechts handelt und auch die Kosten der Verlängerung eines Kredits davon erfasst werden, wenn diese in den Klauseln des Kreditvertrags vereinbart sind; Vorlage

Erstellt am 22.10.2019

Eingelangt am 23.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-686/19/0001-V 6/2019)