Rs C-683/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/72/EG (gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden); nationale Regelung, die die Verpflichtung zur Finanzierung des Sozialtarifs auf unbestimmte Zeit und ohne Rückvergütungs- und Ausgleichsmaßnahmen nur bestimmten Vertretern des Elektrizitätssystems – den Muttergesellschaften der Gesellschaften oder Unternehmensgruppen, die gleichzeitig im Bereich der Erzeugung, der Verteilung und der Vermarktung von elektrischer Energie tätig sind – auferlegt; Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Vorlage (169/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-683/19 LIMITE
22.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-683/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/72/EG (gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden); nationale Regelung, die die Verpflichtung zur Finanzierung des Sozialtarifs auf unbestimmte Zeit und ohne Rückvergütungs- und Ausgleichsmaßnahmen nur bestimmten Vertretern des Elektrizitätssystems – den Muttergesellschaften der Gesellschaften oder Unternehmensgruppen, die gleichzeitig im Bereich der Erzeugung, der Verteilung und der Vermarktung von elektrischer Energie tätig sind – auferlegt; Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Vorlage

Erstellt am 22.10.2019

Eingelangt am 23.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-683/19/0001-V 6/2019)