Rs C-729/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Frage, ob Art. 75 Abs. 2 (Übergangsbestimmungen für die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung) der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen lediglich auf Entscheidungen anwendbar ist, die in Staaten ergangen sind, die zu diesem Zeitpunkt Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren; Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen, die von einem polnischen Gericht vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union, erlassen wurden, in einem anderen Mitgliedstaat, da Polen nunmehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, der an das Haager Protokoll gebunden ist; Vorlage (1658/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-729/19 LIMITE
04.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-729/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Frage, ob Art. 75 Abs. 2 (Übergangsbestimmungen für die Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung) der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen lediglich auf Entscheidungen anwendbar ist, die in Staaten ergangen sind, die zu diesem Zeitpunkt Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren; Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen, die von einem polnischen Gericht vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union, erlassen wurden, in einem anderen Mitgliedstaat, da Polen nunmehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, der an das Haager Protokoll gebunden ist; Vorlage

Erstellt am 04.11.2019

Eingelangt am 05.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-729/19/0001-V 6/2019)