Rs C-705/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 6 und 13 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie der Art. 18, 28, 30, 34, 107, 108 und 110 AEUV; (Un-)Zulässigkeit der Verpflichtung eines Grünstrom-Importeurs zum Erwerb von grünen Zertifikaten bei Einfuhr von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen in einen Mitgliedsstaat, die für die inländischen Produzenten desselben Erzeugnisses nicht gilt; Vorlage (1662/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-705/19 LIMITE
04.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-705/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 6 und 13 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie der Art. 18, 28, 30, 34, 107, 108 und 110 AEUV; (Un-)Zulässigkeit der Verpflichtung eines Grünstrom-Importeurs zum Erwerb von grünen Zertifikaten bei Einfuhr von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen in einen Mitgliedsstaat, die für die inländischen Produzenten desselben Erzeugnisses nicht gilt; Vorlage

Erstellt am 04.11.2019

Eingelangt am 05.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-705/19/0001-V 6/2019)