Rs C-724/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Begriffs der „Zuständigkeit“ in Art. 2 Buchst. c Ziffer i der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Frage nach der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, wonach für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) in der vorgerichtlichen Phase des Strafverfahrens eine andere Behörde als für gleichgelagerte innerstaatliche Fälle zuständig ist; Frage, ob die Anerkennung der EEA durch die im Vollstreckungsstaat zuständige Behörde, einen Zuständigkeitsmangel im Anordnungsstaat heilen bzw. eine nach dem nationalen Recht erforderliche richterliche Anordnung ersetzen kann; Vorlage (2008/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-724/19 LIMITE
05.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-724/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Begriffs der „Zuständigkeit“ in Art. 2 Buchst. c Ziffer i der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Frage nach der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, wonach für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) in der vorgerichtlichen Phase des Strafverfahrens eine andere Behörde als für gleichgelagerte innerstaatliche Fälle zuständig ist; Frage, ob die Anerkennung der EEA durch die im Vollstreckungsstaat zuständige Behörde, einen Zuständigkeitsmangel im Anordnungsstaat heilen bzw. eine nach dem nationalen Recht erforderliche richterliche Anordnung ersetzen kann; Vorlage

Erstellt am 05.11.2019

Eingelangt am 07.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-724/19/0001-V 6/2019)