Rs C-726/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 1 (Gegenstand) und 5 (Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch) der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; (Un-)Zulässigkeit eines befristeten Vertrages für eine Übergangszeit zur Besetzung einer freien Stelle, bei dem die Entscheidung, ob und wann die freie Stelle besetzt wird – und damit wie lange der befristete Vertrag läuft – dem Arbeitgeber überlassen ist; Frage nach den Erfordernissen für die praktische Wirksamkeit der nationalen Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von befristeten Arbeitsverträgen; Frage, ob die lange Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse mit der Wirtschaftskrise 2008 gerechtfertigt werden kann; Auslegung der Urteile in den Rechtssachen C-677/16 und C-331/17; Vorlage (3141/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-726/19 LIMITE
13.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-726/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Paragrafen 1 (Gegenstand) und 5 (Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch) der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; (Un-)Zulässigkeit eines befristeten Vertrages für eine Übergangszeit zur Besetzung einer freien Stelle, bei dem die Entscheidung, ob und wann die freie Stelle besetzt wird – und damit wie lange der befristete Vertrag läuft – dem Arbeitgeber überlassen ist; Frage nach den Erfordernissen für die praktische Wirksamkeit der nationalen Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von befristeten Arbeitsverträgen; Frage, ob die lange Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse mit der Wirtschaftskrise 2008 gerechtfertigt werden kann; Auslegung der Urteile in den Rechtssachen C-677/16 und C-331/17; Vorlage

Erstellt am 13.11.2019

Eingelangt am 15.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-726/19/0001-V 6/2019)