Rs C-755/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) und Art. 47 GRC; Zustellung eines Beschlusses über die Unzulässigkeit eines von einem Drittstaatsangehörigen gestellten Folgeantrags auf internationalen Schutz; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Vorschrift, wonach die Beschwerdefrist in Kassationsverfahren fünf Kalendertage ab Zustellung des Beschlusses (durch Boten gegen Empfangsbestätigung) beträgt, wenn der Beschwerdeführer sich zu dem Zeitpunkt in Gewahrsam befindet; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis nach der Entscheidung in der Rs. C-651/19 (3347/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-755/19 LIMITE
15.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-755/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) und Art. 47 GRC; Zustellung eines Beschlusses über die Unzulässigkeit eines von einem Drittstaatsangehörigen gestellten Folgeantrags auf internationalen Schutz; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Vorschrift, wonach die Beschwerdefrist in Kassationsverfahren fünf Kalendertage ab Zustellung des Beschlusses (durch Boten gegen Empfangsbestätigung) beträgt, wenn der Beschwerdeführer sich zu dem Zeitpunkt in Gewahrsam befindet; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis nach der Entscheidung in der Rs. C-651/19

Erstellt am 15.11.2019

Eingelangt am 18.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-755/19/0001-V 6/2019)