Rs C-739/19; irländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 5 der Richtlinie 77/249/EWG zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte; Bedingungen für die Vertretung und Verteidigung von Mandanten durch einen Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem er niedergelassen und zugelassen ist; Erfordernis, „im Einvernehmen mit einem bei dem angerufenen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln“, in Verfahren, in denen der Mandant zur Selbstvertretung berechtigt wäre; Rechtfertigung aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Sicherstellung geordneter Rechtspflege; Verhältnismäßigkeit; Vorlage (3516/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-739/19 LIMITE
18.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-739/19; irländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 5 der Richtlinie 77/249/EWG zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte; Bedingungen für die Vertretung und Verteidigung von Mandanten durch einen Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem er niedergelassen und zugelassen ist; Erfordernis, „im Einvernehmen mit einem bei dem angerufenen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln“, in Verfahren, in denen der Mandant zur Selbstvertretung berechtigt wäre; Rechtfertigung aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Sicherstellung geordneter Rechtspflege; Verhältnismäßigkeit; Vorlage

Erstellt am 18.11.2019

Eingelangt am 19.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-739/19/0001-V 6/2019)