Rs C-177/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 267 AEUV (Vorabentscheidungsverfahren); Frage der Rechtsfolgen eines EuGH-Urteils im Vorabentscheidungsverfahren, mit dem ein Unionsrechtsverstoß festgestellt wurde; (Un-)Anwendbarkeit des Urteils auf einen Sachverhalt, der mit jenem des früheren Vorabentscheidungsverfahrens nicht vollkommen identisch ist; Übertragbarkeit der Feststellungen im Urteil in den verb. Rs C-52/16 und C-113/16, SEGRO auf die geltende ungarische Rechtslage; ex lege-Löschung von gewissen Nutzungsrechten im Grundbuch; Vorlage (24954/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-177/20 LIMITE
24.06.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-177/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 267 AEUV (Vorabentscheidungsverfahren); Frage der Rechtsfolgen eines EuGH-Urteils im Vorabentscheidungsverfahren, mit dem ein Unionsrechtsverstoß festgestellt wurde; (Un-)Anwendbarkeit des Urteils auf einen Sachverhalt, der mit jenem des früheren Vorabentscheidungsverfahrens nicht vollkommen identisch ist; Übertragbarkeit der Feststellungen im Urteil in den verb. Rs C-52/16 und C-113/16, SEGRO auf die geltende ungarische Rechtslage; ex lege-Löschung von gewissen Nutzungsrechten im Grundbuch; Vorlage

Erstellt am 24.06.2020

Eingelangt am 25.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.396.241)

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