Rs C-232/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG; vorübergehende Überlassung eines Leiharbeitnehmers an ein entleihendes Unternehmen; Auslegung des Begriffs „vorübergehend“ iSd. Art. 1 der Leiharbeitsrichtlinie; Frage, ob bei der Beschäftigung auf einem dauerhaft vorhandenem Arbeitsplatz, der nicht vertretungsweise besetzt wird und einem Überlassungszeitraum von 55 Monaten noch von einer „vorübergehenden“ Überlassung auszugehen ist; Frage, ob im Falle einer nicht als „vorübergehend“ qualifizierten Überlassung Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen besteht; Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die per Stichtag eine individuelle Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorschreibt, dabei aber vorangegangenen Zeiten der Überlassung ausdrücklich unberücksichtigt lässt; Frage, ob die Ausdehnung der individuellen Überlassungshöchstdauer den (für die Branche des entleihenden Unternehmens zuständigen) Tarifvertragsparteien überlassen werden kann; Vorlage (26486/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-232/20 LIMITE
07.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-232/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG; vorübergehende Überlassung eines Leiharbeitnehmers an ein entleihendes Unternehmen; Auslegung des Begriffs „vorübergehend“ iSd. Art. 1 der Leiharbeitsrichtlinie; Frage, ob bei der Beschäftigung auf einem dauerhaft vorhandenem Arbeitsplatz, der nicht vertretungsweise besetzt wird und einem Überlassungszeitraum von 55 Monaten noch von einer „vorübergehenden“ Überlassung auszugehen ist; Frage, ob im Falle einer nicht als „vorübergehend“ qualifizierten Überlassung Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen besteht; Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die per Stichtag eine individuelle Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorschreibt, dabei aber vorangegangenen Zeiten der Überlassung ausdrücklich unberücksichtigt lässt; Frage, ob die Ausdehnung der individuellen Überlassungshöchstdauer den (für die Branche des entleihenden Unternehmens zuständigen) Tarifvertragsparteien überlassen werden kann; Vorlage

Erstellt am 07.07.2020

Eingelangt am 09.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.429.794)