Rs C-225/20; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; flächenbezogene Zahlungen an landwirtschaftliche Betriebe; Auslegung des Art. 2 Nr. 23 und Art. 19 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance; Frage des Vorliegens einer Übererklärung; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der Verwaltungssanktionen gegen den Betriebsinhaber wegen Übererklärung mit der Begründung verhängt werden, dass er die Fördervoraussetzungen für die als übererklärt angesehene Fläche nicht erfülle, da er eine für eine Fischzuchteinrichtung vorgesehene Fläche, die er auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags halte, kultiviere, ohne die Zustimmung des Konzessionsgebers zur Nutzung der Fläche zu landwirtschaftlichen Zwecken nachzuweisen; Vorlage (27181/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-225/20 LIMITE
13.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-225/20; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; flächenbezogene Zahlungen an landwirtschaftliche Betriebe; Auslegung des Art. 2 Nr. 23 und Art. 19 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance; Frage des Vorliegens einer Übererklärung; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der Verwaltungssanktionen gegen den Betriebsinhaber wegen Übererklärung mit der Begründung verhängt werden, dass er die Fördervoraussetzungen für die als übererklärt angesehene Fläche nicht erfülle, da er eine für eine Fischzuchteinrichtung vorgesehene Fläche, die er auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags halte, kultiviere, ohne die Zustimmung des Konzessionsgebers zur Nutzung der Fläche zu landwirtschaftlichen Zwecken nachzuweisen; Vorlage

Erstellt am 13.07.2020

Eingelangt am 15.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.448.396)