Rs C-233/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Recht auf bezahlten Jahresurlaub; Auslegung von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta; Abgeltung von nicht verbrauchtem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Frage zur Unionsrechtskonformität von § 10 Abs. 2 Urlaubsgesetz (keine Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund); Frage – im Fall der Verneinung der Unionsrechtskonformität – ob und wie der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, im Fall eines unberechtigten vorzeitigen Austritts, in die Lage versetzen soll, den Urlaub zu verbrauchen; Vorlage (27676/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-233/20 LIMITE
13.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-233/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Recht auf bezahlten Jahresurlaub; Auslegung von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta; Abgeltung von nicht verbrauchtem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Frage zur Unionsrechtskonformität von § 10 Abs. 2 Urlaubsgesetz (keine Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund); Frage – im Fall der Verneinung der Unionsrechtskonformität – ob und wie der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, im Fall eines unberechtigten vorzeitigen Austritts, in die Lage versetzen soll, den Urlaub zu verbrauchen; Vorlage

Erstellt am 13.07.2020

Eingelangt am 20.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.458.740)