Rs C-319/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 4, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 und Art. 8 Abs. 1 bis 10 der Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union sowie Art. 17 (Grundrecht auf Eigentum) und Art. 48 Abs. 1 und 2 (Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte) der Grundrechtecharta; Qualifikation der Einziehung illegal erlangten Vermögens als strafrechtliche oder zivilrechtliche Maßnahme; Voraussetzungen; Mindeststandards der garantierten Rechte der Eigentümer und Dritter (Art. 8 der Richtlinie 2014/42/EU); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach Vermögensgegenstände - im Fall der Einstellung des Strafverfahrens oder eines Freispruchs - ohne Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 4, Art. 5 und Art. 6 der Richtlinie 2014/42/EU eingezogen werden können; (Un-)Zulässigkeit nationaler Regelungen zur Einziehung ohne entsprechende rechtskräftige Verurteilung des Täters (aufgrund des begründeten Verdachts bzw. der Vermutung der Rechtswidrigkeit des Vermögenszuwachses); Beweislast; unmittelbare Wirkung; Vorlage (27987/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-319/19 LIMITE
22.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-319/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 4, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 und Art. 8 Abs. 1 bis 10 der Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union sowie Art. 17 (Grundrecht auf Eigentum) und Art. 48 Abs. 1 und 2 (Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte) der Grundrechtecharta; Qualifikation der Einziehung illegal erlangten Vermögens als strafrechtliche oder zivilrechtliche Maßnahme; Voraussetzungen; Mindeststandards der garantierten Rechte der Eigentümer und Dritter (Art. 8 der Richtlinie 2014/42/EU); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach Vermögensgegenstände - im Fall der Einstellung des Strafverfahrens oder eines Freispruchs - ohne Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 4, Art. 5 und Art. 6 der Richtlinie 2014/42/EU eingezogen werden können; (Un-)Zulässigkeit nationaler Regelungen zur Einziehung ohne entsprechende rechtskräftige Verurteilung des Täters (aufgrund des begründeten Verdachts bzw. der Vermutung der Rechtswidrigkeit des Vermögenszuwachses); Beweislast; unmittelbare Wirkung; Vorlage

Erstellt am 22.07.2020

Eingelangt am 23.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.470.487)