Rs C-265/20; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; befristet und Teilzeit beschäftigter Hochschullehrer; Auslegung von Paragraf 4 Nr. 1 (Grundsatz der Nichtdiskriminierung/befristet Beschäftigte) der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und von Paragraf 4 Nr. 1 (Grundsatz der Nichtdiskriminierung/Teilzeitbeschäftigte) der Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge; nationale Regelung, nach der unabhängiges akademisches Personal in Vollzeitbeschäftigung endgültig ernannt wird und Personal in Teilzeitbeschäftigung entweder ernannt oder für verlängerbare Zeiträume von höchstens sechs Jahren befristet angestellt werden kann; befristete Weiterbeschäftigung in Teilzeit über einen längeren Zeitraum, ohne dass dafür objektive Kriterien festgelegt sind; Vorlage (28313/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-265/20 LIMITE
22.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-265/20; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; befristet und Teilzeit beschäftigter Hochschullehrer; Auslegung von Paragraf 4 Nr. 1 (Grundsatz der Nichtdiskriminierung/befristet Beschäftigte) der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und von Paragraf 4 Nr. 1 (Grundsatz der Nichtdiskriminierung/Teilzeitbeschäftigte) der Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge; nationale Regelung, nach der unabhängiges akademisches Personal in Vollzeitbeschäftigung endgültig ernannt wird und Personal in Teilzeitbeschäftigung entweder ernannt oder für verlängerbare Zeiträume von höchstens sechs Jahren befristet angestellt werden kann; befristete Weiterbeschäftigung in Teilzeit über einen längeren Zeitraum, ohne dass dafür objektive Kriterien festgelegt sind; Vorlage

Erstellt am 22.07.2020

Eingelangt am 28.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.470.668)