Verb. Rs. C-208/20 und C-256/20; bulgarische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO) sowie Art. 20 Abs. 2 Buchst. a AEUV (Freizügigkeit der Unionsbürger) und Art. 47 Abs. 2 GRC (Grundrecht auf faires Verfahren); Mahnverfahren gegen Schuldner, dessen gewöhnlicher Aufenthalt (wahrscheinlich) in einem anderen Mitgliedstaat liegt; Zustellung; Verpflichtung eines Gerichts, Auskunft über die Anschrift des Antragsgegners bei den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats einzuholen; Rechtsfolgen für das Mahnverfahren; Diskriminierungsverbot; Effektivitätsgrundsatz; Äquivalenzgebot; Vorlagen (28320/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-208/20 LIMITE
24.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs. C-208/20 und C-256/20; bulgarische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO) sowie Art. 20 Abs. 2 Buchst. a AEUV (Freizügigkeit der Unionsbürger) und Art. 47 Abs. 2 GRC (Grundrecht auf faires Verfahren); Mahnverfahren gegen Schuldner, dessen gewöhnlicher Aufenthalt (wahrscheinlich) in einem anderen Mitgliedstaat liegt; Zustellung; Verpflichtung eines Gerichts, Auskunft über die Anschrift des Antragsgegners bei den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats einzuholen; Rechtsfolgen für das Mahnverfahren; Diskriminierungsverbot; Effektivitätsgrundsatz; Äquivalenzgebot; Vorlagen

Erstellt am 24.07.2020

Eingelangt am 28.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.476.136)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-256/20