Rs C-271/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Buchst. d des Beschlusses der Kommission 2011/278/EU zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten; Vorliegen der Voraussetzungen für eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten auf Grundlage eines Anlagenteils mit Brennstoff-Emissionswert; Einsatz eines schwefelhaltigen Kupferkonzentrates zur Herstellung von Nichteisenmetallen nach Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG in einem Schwebeschmelzofen zur Herstellung von Primärkupfer und Erzeugung der für das Aufschmelzen des im Konzentrat enthaltenen Kupfererzes benötigten nicht messbaren Wärme i.W. durch die Oxidation des im Konzentrat enthaltenen Schwefels, wodurch das Kupferkonzentrat sowohl als Rohstoffträger als auch als brennbares Material zur Wärmeerzeugung verwendet wird; Möglichkeit der Erfüllung von Ansprüchen auf Mehrzuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen für die 3. Handelsperiode (HP) nach deren Ende mit Berechtigungen der 4. HP, wenn ein solcher Zuteilungsanspruch erst nach Ablauf der 3. HP gerichtlich festgestellt wird, oder Untergang noch nicht erfüllter Zuteilungsansprüche mit dem Ende der 3. HP; Vorlage (28322/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-271/20 LIMITE
23.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-271/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Buchst. d des Beschlusses der Kommission 2011/278/EU zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten; Vorliegen der Voraussetzungen für eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten auf Grundlage eines Anlagenteils mit Brennstoff-Emissionswert; Einsatz eines schwefelhaltigen Kupferkonzentrates zur Herstellung von Nichteisenmetallen nach Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG in einem Schwebeschmelzofen zur Herstellung von Primärkupfer und Erzeugung der für das Aufschmelzen des im Konzentrat enthaltenen Kupfererzes benötigten nicht messbaren Wärme i.W. durch die Oxidation des im Konzentrat enthaltenen Schwefels, wodurch das Kupferkonzentrat sowohl als Rohstoffträger als auch als brennbares Material zur Wärmeerzeugung verwendet wird; Möglichkeit der Erfüllung von Ansprüchen auf Mehrzuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen für die 3. Handelsperiode (HP) nach deren Ende mit Berechtigungen der 4. HP, wenn ein solcher Zuteilungsanspruch erst nach Ablauf der 3. HP gerichtlich festgestellt wird, oder Untergang noch nicht erfüllter Zuteilungsansprüche mit dem Ende der 3. HP; Vorlage

Erstellt am 23.07.2020

Eingelangt am 28.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.475.925)