Rs C-247/20; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG; Anspruch auf Kindergeld; umfassender Krankenversicherungsschutz; abgeleitetes Aufenthaltsrecht einer Drittstaatsangehörigen, die die elterliche Sorge für ein (wirtschaftlich unabhängiges) Kind mit EWR-Staatsangehörigkeit wahrnimmt; Frage, ob ein Kind, das als EWR-Staatsangehöriger dauerhaft aufenthaltsberechtigt ist, einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nachweisen muss, um sein Aufenthaltsrecht zu behalten; Frage zur Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, wonach sich das Erfordernis des umfassenden Krankenversicherungsschutzes sowohl auf die wirtschaftlich unabhängige Person selbst als auch auf die betreffenden Familienangehörigen erstrecken muss; Frage, ob die zwischen dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland geltenden gegenseitigen Vereinbarungen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz begründen; Vorlage und Mitteilung über die Ablehnung des Antrags auf Behandlung des Verfahrens in einem beschleunigten Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 105 VfO (28979/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-247/20 LIMITE
14.08.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-247/20; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG; Anspruch auf Kindergeld; umfassender Krankenversicherungsschutz; abgeleitetes Aufenthaltsrecht einer Drittstaatsangehörigen, die die elterliche Sorge für ein (wirtschaftlich unabhängiges) Kind mit EWR-Staatsangehörigkeit wahrnimmt; Frage, ob ein Kind, das als EWR-Staatsangehöriger dauerhaft aufenthaltsberechtigt ist, einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nachweisen muss, um sein Aufenthaltsrecht zu behalten; Frage zur Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, wonach sich das Erfordernis des umfassenden Krankenversicherungsschutzes sowohl auf die wirtschaftlich unabhängige Person selbst als auch auf die betreffenden Familienangehörigen erstrecken muss; Frage, ob die zwischen dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland geltenden gegenseitigen Vereinbarungen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz begründen; Vorlage und Mitteilung über die Ablehnung des Antrags auf Behandlung des Verfahrens in einem beschleunigten Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 105 VfO

Erstellt am 14.08.2020

Eingelangt am 21.08.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.532.142)