Rs C-319/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Kapitel Vlll, insbesondere der Art. 80 Abs. 1 und 2 (Vertretung betroffener Personen) sowie Art. 84 Abs. 1 (Sanktionen) der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679; (Un-)Zulässigkeit nationaler Regelungen, die Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden die Befugnis einräumen, unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person, Klage wegen unlauterer Geschäftspraktiken oder wegen des Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder ein Verbot der Verwendung unwirksamer AGB zu erheben; Vorlage (30045/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-319/20 LIMITE
02.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-319/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Kapitel Vlll, insbesondere der Art. 80 Abs. 1 und 2 (Vertretung betroffener Personen) sowie Art. 84 Abs. 1 (Sanktionen) der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679; (Un-)Zulässigkeit nationaler Regelungen, die Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden die Befugnis einräumen, unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person, Klage wegen unlauterer Geschäftspraktiken oder wegen des Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder ein Verbot der Verwendung unwirksamer AGB zu erheben; Vorlage

Erstellt am 02.09.2020

Eingelangt am 04.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.562.861)