Rs C-371/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Begriff der bezahlten Verkaufsförderung; Auslegung von Nr. 11 Satz 1 des Anhangs I (als Information getarnte Werbung) der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern; Frage, was als Bezahlung für eine Verkaufsförderung anzusehen ist (Geld oder geldwerte Leistung); Frage, ob Nr. 11 Satz 1 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG voraussetzt, dass der Gewerbetreibende dem Medienunternehmer den geldwerten Vorteil als Gegenleistung für den Einsatz redaktioneller lnhalte verschafft und wie dies im Falle einer gemeinsam vom Gewerbetreibenden und vom Medienunternehmer veranstalteten Werbeaktion zu beurteilen ist, wenn die Veranstaltung gegenseitige Rechte und Pflichten der beiden Unternehmen begründet; Vorlage (30665/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-371/20 LIMITE
09.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-371/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Begriff der bezahlten Verkaufsförderung; Auslegung von Nr. 11 Satz 1 des Anhangs I (als Information getarnte Werbung) der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern; Frage, was als Bezahlung für eine Verkaufsförderung anzusehen ist (Geld oder geldwerte Leistung); Frage, ob Nr. 11 Satz 1 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG voraussetzt, dass der Gewerbetreibende dem Medienunternehmer den geldwerten Vorteil als Gegenleistung für den Einsatz redaktioneller lnhalte verschafft und wie dies im Falle einer gemeinsam vom Gewerbetreibenden und vom Medienunternehmer veranstalteten Werbeaktion zu beurteilen ist, wenn die Veranstaltung gegenseitige Rechte und Pflichten der beiden Unternehmen begründet; Vorlage

Erstellt am 09.09.2020

Eingelangt am 10.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.578.572)