Rs C-327/20, polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 Nr. 1 und 2 sowie Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und Art. 6 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; Anspruch auf Verzugszinsen im Geschäftsverkehr wegen Nichtzahlung der Erbnießbrauchsgebühr; Begriffe „Geschäftsverkehr“, „Lieferung von Waren“, „Erbringung von Dienstleistungen“ und „öffentliche Stelle“; (Un-)Zulässigkeit des Ausschlusses der Anwendbarkeit der genannten Richtlinien auf Verträge über Verkauf des Erbnießbrauchsrechts, die nach dem 28. April 2013 bzw. 1. Januar 2004 geschlossen wurden; Vorlage (31982/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-327/20 LIMITE
18.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-327/20, polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 Nr. 1 und 2 sowie Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und Art. 6 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; Anspruch auf Verzugszinsen im Geschäftsverkehr wegen Nichtzahlung der Erbnießbrauchsgebühr; Begriffe „Geschäftsverkehr“, „Lieferung von Waren“, „Erbringung von Dienstleistungen“ und „öffentliche Stelle“; (Un-)Zulässigkeit des Ausschlusses der Anwendbarkeit der genannten Richtlinien auf Verträge über Verkauf des Erbnießbrauchsrechts, die nach dem 28. April 2013 bzw. 1. Januar 2004 geschlossen wurden; Vorlage

Erstellt am 18.09.2020

Eingelangt am 22.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.603.440)