Rs C-333/20; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung von Art. 44 Satz 2 der Richtlinie 2006/112/EG (MwSt-System-RL) und Art. 11 der Durchführungs-VO Nr. 282/2011; Ort der Dienstleistung; Begriff der festen Niederlassung; Ausmaß der Beherrschung personeller und technischer Ausstattung im von Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit abweichenden Mitgliedstaat der Leistungserbringung für Bejahung des Bestehens einer festen Niederlassung; Vorlage (32277/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-333/20 LIMITE
22.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-333/20; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung von Art. 44 Satz 2 der Richtlinie 2006/112/EG (MwSt-System-RL) und Art. 11 der Durchführungs-VO Nr. 282/2011; Ort der Dienstleistung; Begriff der festen Niederlassung; Ausmaß der Beherrschung personeller und technischer Ausstattung im von Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit abweichenden Mitgliedstaat der Leistungserbringung für Bejahung des Bestehens einer festen Niederlassung; Vorlage

Erstellt am 22.09.2020

Eingelangt am 24.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.612.663)