Rs C-352/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Regelungen über die Vergütungspolitik; Begriff „Vergütung“ der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565; ESMA-Leitlinien; Richtlinie 2009/65/EG (OGAW); Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds; Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; Dividenden, die an Mitglieder der Geschäftsführung, Portfolioverwalter und Anlageleiter ausgeschüttet werden, die sowohl Angestellte als auch Anteilinhaber dieser Organismen sind; Anreizcharakter dieser Dividenden; Frage, ob Dividenden, die Führungskräften unmittelbar aufgrund von Dividendenvorzugsaktien, die sie selbst halten bzw. mittelbar aufgrund von Dividendenvorzugsaktien, die in ihrem Eigentum stehende Aktiengesellschaften halten, in den Anwendungsbereich der Vergütungspolitik der Verwalter von Investmentfonds fallen; Vorlage (32284/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-352/20 LIMITE
23.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-352/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Regelungen über die Vergütungspolitik; Begriff „Vergütung“ der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565; ESMA-Leitlinien; Richtlinie 2009/65/EG (OGAW); Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds; Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; Dividenden, die an Mitglieder der Geschäftsführung, Portfolioverwalter und Anlageleiter ausgeschüttet werden, die sowohl Angestellte als auch Anteilinhaber dieser Organismen sind; Anreizcharakter dieser Dividenden; Frage, ob Dividenden, die Führungskräften unmittelbar aufgrund von Dividendenvorzugsaktien, die sie selbst halten bzw. mittelbar aufgrund von Dividendenvorzugsaktien, die in ihrem Eigentum stehende Aktiengesellschaften halten, in den Anwendungsbereich der Vergütungspolitik der Verwalter von Investmentfonds fallen; Vorlage

Erstellt am 23.09.2020

Eingelangt am 24.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.612.712)