Rs C-391/20; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Niederlassungsfreiheit; Art. 49 und 56 AEUV; Art. 16 GRC; nationale Regelung, die alle Hochschulen – also auch privaten Hochschulen –, die ein vom betreffenden Mitgliedstaat anerkanntes Hochschuldiplom ausstellen wollen, zur Pflege und Entwicklung der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaates verpflichtet; Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit bzw. der unternehmerischen Freiheit; allfällige Rechtfertigung durch Ziel, Amtssprache als Ausdruck der nationalen Identität zu schützen; Vorlage (32949/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-391/20 LIMITE
28.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-391/20; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Niederlassungsfreiheit; Art. 49 und 56 AEUV; Art. 16 GRC; nationale Regelung, die alle Hochschulen – also auch privaten Hochschulen –, die ein vom betreffenden Mitgliedstaat anerkanntes Hochschuldiplom ausstellen wollen, zur Pflege und Entwicklung der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaates verpflichtet; Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit bzw. der unternehmerischen Freiheit; allfällige Rechtfertigung durch Ziel, Amtssprache als Ausdruck der nationalen Identität zu schützen; Vorlage

Erstellt am 28.09.2020

Eingelangt am 29.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.623.708)