Rs C-463/20; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und c der Richtlinie 2011/92/EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Begriffe „Projekt“ bzw. „Genehmigung“); nationale Regelung, die für dasselbe Projekt zwei Entscheidungen – zum einen hinsichtlich der durch den Betrieb erfolgenden Störung von Tieren und der Verschlechterung der Lebensräume dieser Arten, zum anderen die Bewilligung des Betriebs selbst – vorsieht, ohne damit ein zweistufiges Genehmigungsverfahren (iSd Rechtsprechung des EuGH) zu etablieren; Frage, ob diesfalls von einer (einzigen) Genehmigung iSd. Richtlinie 2011/92/EG auszugehen ist; Anforderungen hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit; Vorlage (40215/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-463/20 LIMITE
17.11.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-463/20; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und c der Richtlinie 2011/92/EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Begriffe „Projekt“ bzw. „Genehmigung“); nationale Regelung, die für dasselbe Projekt zwei Entscheidungen – zum einen hinsichtlich der durch den Betrieb erfolgenden Störung von Tieren und der Verschlechterung der Lebensräume dieser Arten, zum anderen die Bewilligung des Betriebs selbst – vorsieht, ohne damit ein zweistufiges Genehmigungsverfahren (iSd Rechtsprechung des EuGH) zu etablieren; Frage, ob diesfalls von einer (einzigen) Genehmigung iSd. Richtlinie 2011/92/EG auszugehen ist; Anforderungen hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit; Vorlage

Erstellt am 17.11.2020

Eingelangt am 19.11.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.758.532)