Rs C-296/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 59 und 60 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen); gerichtliche Zuständigkeit bei Verbrauchersachen; Frage der Erforderlichkeit eines grenzüberschreitenden Bezugs bereits bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss oder erst im Nachhinein (etwa durch Wegzug des Verbrauchers); Vorlage, Fortsetzung des Verfahrens, Ergänzung zum Vorabentscheidungsersuchen (40246/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-296/20 LIMITE
18.11.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-296/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 59 und 60 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen); gerichtliche Zuständigkeit bei Verbrauchersachen; Frage der Erforderlichkeit eines grenzüberschreitenden Bezugs bereits bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss oder erst im Nachhinein (etwa durch Wegzug des Verbrauchers); Vorlage, Fortsetzung des Verfahrens, Ergänzung zum Vorabentscheidungsersuchen

Erstellt am 18.11.2020

Eingelangt am 19.11.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.762.482)