EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-522/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a Spiegelstrich 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-VO) sowie des Art. 18 AEUV (Diskriminierungsverbot); Gerichtszuständigkeit für Ehescheidungen; (Un-)Zulässige Unterscheidung bei der Dauer des vorausgesetzten Aufenthalts im Forumsstaat nach der Staatsbürgerschaft des Antragstellers; Frage nach den rechtlichen Folgen eines allfälligen Verstoßes des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a Spiegelstrich 5 und 6 der Verordnung 2201/2003 gegen das Diskriminierungsverbot; Vorlage
Erstellt am 25.11.2020
Eingelangt am 02.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.794.496)
- EGH: RS C-522/20