Rs C-614/20; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; öffentlicher Personennahverkehr; Auslegung der Art. 2 Buchst. e, Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße; Auferlegung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung; Verpflichtung aller privatrechtlichen Unternehmen, die im Inland gewerbsmäßig Personenverkehr im Linienbetrieb durchführen, Fahrgäste einer bestimmten Gruppe unentgeltlich zu befördern; (Ausschluss einer) Ausgleichsleistung für die Erfüllung einer solchen Verpflichtung; Vorschriften zur Festlegung von Höchsttarifen; Tragweite der Mitteilungspflicht nach Art. 108 AEUV; beihilferechtliche Grenzen einer Ausgleichsleistung; Vorlage (45913/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-614/20 LIMITE
23.12.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-614/20; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; öffentlicher Personennahverkehr; Auslegung der Art. 2 Buchst. e, Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße; Auferlegung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung; Verpflichtung aller privatrechtlichen Unternehmen, die im Inland gewerbsmäßig Personenverkehr im Linienbetrieb durchführen, Fahrgäste einer bestimmten Gruppe unentgeltlich zu befördern; (Ausschluss einer) Ausgleichsleistung für die Erfüllung einer solchen Verpflichtung; Vorschriften zur Festlegung von Höchsttarifen; Tragweite der Mitteilungspflicht nach Art. 108 AEUV; beihilferechtliche Grenzen einer Ausgleichsleistung; Vorlage

Erstellt am 23.12.2020

Eingelangt am 23.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.850.564)