EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-676/20; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; Auslegung der Art. 49 (Niederlassungsfreiheit) und 56 (Dienstleistungsfreiheit) AEUV, der Art. 76 (Vergabegrundsätze) und 77 (Vorbehaltene Aufträge) der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe sowie Art. 15 Abs. 2 Buchst. b (Verpflichtung des Dienstleistungserbringers, für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit eine bestimmte Rechtsform zu wählen) der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt; (Un-)Zulässigkeit nationaler Rechtsvorschriften, die öffentlichen Auftraggebern gestatten, für die Erbringung personenbezogener Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen Übereinkünfte mit privaten Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht gegen Kostenerstattung zu schließen, ohne die in den unionsrechtlichen Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen vorgesehenen Verfahren anzuwenden; Erfordernis, am Ort/in dem Gebiet der auszuführenden Dienstleistung ansässig zu sein; Vorlage
Erstellt am 16.02.2021
Eingelangt am 18.02.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.122.149)
- EGH: RS C-676/20